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 Bild: pixabay.com
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Lesedauer: ca. 2 Minuten
ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst

Verweigerung der Mitbestimmung unbeachtlich

Ein Klassiker der Mitbestimmung: Der Betriebs- oder Personalrat lehnt die Zustimmung zu einer Einstellung oder Eingruppierung ab, da seitens des Arbeitgebers noch nicht ausreichend informiert wurde. Klar ist, dass allein die Zustimmungsverweigerung wegen mangelnder Informationen unbeachtlich ist – die Zustimmungsfiktion tritt nach Fristablauf ein.

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