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ARBEITSRECHT - Aus dem Ticker

Verweisungsklausel auch nach Betriebsübergang dynamisch

Haben der Betriebsveräußerer und ein Arbeitnehmer einzelvertraglich eine Klausel vereinbart, die dynamisch auf einen Tarifvertrag verweist, so verliert diese Vereinbarung ihre Dynamik im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebserwerber nicht wegen des Betriebsübergangs.

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