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 Bild: georgerudy/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 11 Minuten
ARBEITSRECHT

Was ist Arbeitszeit?

Reisezeit, Umkleidezeit, Rufbereitschaft

1 Vergütungs- und arbeitsschutzrechtlicher Begriff

Gem. § 2 ArbZG wird unter Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitrechts „die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen“ verstanden. Dieser Begriff der öffentlich-rechtlichen oder arbeitsschutzrechtlichen Definition der Arbeitszeit ist allerdings nicht deckungsgleich mit demjenigen in der vergütungsrechtlichen Dimension.

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