Was ist Arbeitszeit?

Reisezeit, Umkleidezeit, Rufbereitschaft
Wenn der Mitarbeiter arbeitet, sind diese Zeiten zu vergüten und bei der Einhaltung der Höchstarbeitsgrenzen, Pausen und Ruhezeiten zu beachten. Was aber gilt für Zeiten, in denen er keine „Vollarbeit“ leistet, aus seiner Sicht jedoch ebenfalls fremdnützig tätig ist? Mit mehreren Urteilen aus dem Jahr 2018 hat die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung hierzu weitere Vorgaben gemacht und offene Fragen geklärt.
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 Bild: georgerudy/stock.adobe.com
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1 Vergütungs- und arbeitsschutzrechtlicher Begriff

Gem. § 2 ArbZG wird unter Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitrechts „die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen“ verstanden. Dieser Begriff der öffentlich-rechtlichen oder arbeitsschutzrechtlichen Definition der Arbeitszeit ist allerdings nicht deckungsgleich mit demjenigen in der vergütungsrechtlichen Dimension.

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Prof. Dr. Michael Fuhlrott

Prof. Dr. Michael Fuhlrott
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, FUHLROTT Arbeitsrecht, Hamburg

RiArbG Sönke Oltmanns

RiArbG Sönke Oltmanns
Datenschutzbeauftragter, Arbeitsgerichtsbarkeit Schleswig-Holstein, Arbeitsgericht Neumünster

· Artikel im Heft ·

Was ist Arbeitszeit?
Seite 20 bis 23
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