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ARBEITSRECHT
Was ist Arbeitszeit?
Reisezeit, Umkleidezeit, Rufbereitschaft
1 Vergütungs- und arbeitsschutzrechtlicher Begriff
Gem. § 2 ArbZG wird unter Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitrechts „die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen“ verstanden. Dieser Begriff der öffentlich-rechtlichen oder arbeitsschutzrechtlichen Definition der Arbeitszeit ist allerdings nicht deckungsgleich mit demjenigen in der vergütungsrechtlichen Dimension.
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