Vor dem LAG Düsseldorf wurde ein Fall verhandelt, der ein Wettbewerbsverbot für Angestellte betraf. Ein solches vertragliches Wettbewerbsverbot gilt während der gesamten rechtlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses. Einem Arbeitnehmer ist es deshalb grundsätzlich nicht erlaubt, nach Zugang einer von ihm gerichtlich angegriffenen fristlosen Kündigung des Arbeitsgebers eine Konkurrenztätigkeit auszuüben, falls sich die Kündigung später als unwirksam herausstellen sollte.
Nach Ansicht des LAG Düsseldorf war entscheidend, ob das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien im maßgeblichen Zeitraum noch fortbestand oder fortbesteht. Im konkreten Fall ging das Gericht von einem Fortbestand aus (LAG Düsseldorf, Urt. v. 25.10.2022 – 12Sa262/23).
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Rainer Kuhsel

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Beschränkter Schutz durch Wettbewerbsverbote
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