Wie können Unternehmen das Potenzial des steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezugs voll ausschöpfen?
Es sind die erfolgreichen Unternehmen, die täglich aufs Neue zahlreiche Herausforderungen meistern. Dazu zählen derzeit nicht nur hohe Inflationsraten, Lieferengpässe oder Rohstoffknappheit. Ebenfalls auf der Unternehmensagenda stehen der sich verschärfende Fachkräftemangel sowie die Umsetzung von Remote Work und effizienter Digitalisierungsstrategien. Arbeitgebern, die hier die richtigen strategischen Weichen stellen, gelingt es, die besten Talente auf dem Arbeitsmarkt zu finden, zu gewinnen und diese mit ihrem Know-how langfristig an sich zu binden. Eine Schlüsselrolle in diesem Wettbewerb kommt einer attraktiven Employer Brand mit einem nachhaltigen und bedürfnisorientierten Benefitprogramm zu. Hier sind aufgrund der anhaltenden Inflation und steigender Verbrauchspreise besonders Benefits gefragt, die Mitarbeiter finanziell entlasten. In einer repräsentativen IPSOS-Studie im Auftrag von Edenred wurde deshalb ein monetäres Gehaltsextra genauer unter die Lupe genommen: der steuer- und sozialabgabenfreie 50-Euro-Sachbezug. Die Ergebnisse zeigen, wie dieser heute in Unternehmen eingesetzt wird und was die beliebteste Sachbezugslösung aus Sicht der Arbeitgeber ist. Gleichzeitig identifiziert die Studie auch die größten Hürden bei der Anwendung und macht deutlich, dass noch immer viele Unternehmen enormes Potenzial rund um den 50-Euro-Sachbezug liegen lassen.
Mitarbeiterbenefits: Warum 50 Euro so wertvoll sind
Der 50-Euro-Sachbezug ist ein Gehaltsextra, das sich für Unternehmen und Angestellte gleichermaßen lohnt. Er trägt in hohem Maße zur Motivation sowie zur Wertschätzung und Bindung von Mitarbeitern bei. Zudem ist der monetäre Benefit steuer- und sozialabgabenfrei – und sorgt damit für ein echtes Gehaltsplus. Die Attraktivität stieg nochmals, nachdem im Jahr 2022 die Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro auf 50 Euro angehoben wurde (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Nutzen Arbeitgeber monatlich die volle Höhe der Freigrenze für ihre Mitarbeiter aus, ergibt sich daraus ein jährliches steuerfreies Gehaltsextra von bis zu 600 Euro.
Die IPSOS-Studie zeigt: Viele Arbeitgeber haben das Potenzial des 50-Euro-Sachbezugs erkannt. So gewährt über die Hälfte der befragten Unternehmen (54 %) den 50-Euro-Sachbezug monatlich – dies trägt erheblich zur Motivation der Beschäftigten bei, da sie eine kontinuierliche Anerkennung erfahren.
Bei vielen Unternehmen ist jedoch noch Luft nach oben, wenn man auf die Anzahl der ausgezahlten Sachbezüge innerhalb eines Jahres blickt: So gewähren 11 % der Studienteilnehmer den 50-Euro-Sachbezug nur sechs- bis elfmal im Jahr, 29 % zahlen ihn sogar nur ein- bis fünfmal im Jahr aus. Auch bei der Beitragshöhe lassen viele Arbeitgeber den wahren (finanziellen) Vorteil links liegen. Zwar schöpfen 65 % der befragten Unternehmen die volle Höhe der monatlichen Freigrenze aus, jedoch gewähren 13 % einen Betrag zwischen 31 bis 40 Euro, 4 % sogar nur eine Summe zwischen 21 und 30 Euro. Als häufigsten Grund, warum die Freigrenze nicht voll ausgeschöpft wird, nennen 22 % alte laufende oder noch nicht angepasste Verträge.
Neben der kontinuierlichen finanziellen Entlastung, sorgt der 50-Euro-Sachbezug als Baustein im Benefitprogramm für eine attraktive Wahrnehmung als Arbeitgeber. Davon können insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen profitieren, die ihre Gehälter nicht an die rasanten Teuerungsraten anpassen oder Spitzengehälter zahlen können. Dass ein ansprechendes Benefitprogramm für eine positive Employer Brand wichtig ist, scheint vielen Betrieben bewusst zu sein. Laut der Studie plant jedes zehnte Unternehmen in den kommenden zwölf Monaten die Einführung des 50-Euro-Sachbezugs. Die Bereitschaft, etwas für die Arbeitnehmer zu tun, diese zu motivieren und finanziell zu entlasten, ist also definitiv da. Ein weiterer Vorteil: Der 50-Euro-Sachbezug steht allen zur Verfügung – egal ob in Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijobanstellung. Die Edenred-IPSOS-Studie zeigt, dass dies über die Hälfte (61 %) der befragten Unternehmen beherzigen und den 50-Euro-Sachbezug allen Angestellten anbieten.
Flexible und individuelle Einsatzmöglichkeiten
Für Unternehmen bieten sich zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten für den 50-Euro-Sachbezug. Zu beachten ist jedoch, dass dieser zum ohnehin vertraglich vereinbarten Bruttolohn gewährt und nicht in bar ausgezahlt wird. Arbeitgeber setzen daher gerne auf Gutscheine oder Gutscheinkarten, die monatlich mit dem entsprechenden Geldbetrag aufgeladen werden. Ein Vorteil der wiederaufladbaren Sachbezugskarten: Sie lassen sich vielfältig und flexibel einsetzen. Mitarbeiter entscheiden nach den eigenen Bedürfnissen, wann und wofür sie den Sachbezug einsetzen möchten – für den Wochenendeinkauf im Supermarkt, die nächste Shoppingtour, beim Tanken oder beim Restaurantbesuch. So berücksichtigt der steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezug via Gutscheinkarten wie kein anderer Benefit die individuellen Lebenssituationen. Zudem können die Nutzer wählen, ob sie den Betrag monatlich nutzen oder für größere Anschaffungen ansparen.
Diese Flexibilität und Individualität im Einsatz wissen auch die Arbeitgeber zu schätzen, wie die Studienergebnisse belegen: Die meisten der befragten Unternehmen (17 %) setzen auf die Edenred-Karte als beliebteste Sachbezugslösung im Rahmen des 50-Euro-Sachbezugs.
Auf Platz zwei und drei der beliebtesten Lösungen sehen die Studienteilnehmer mit jeweils 14 % die Aral SuperCard sowie Tankgutscheine weiterer Anbieter. Ein entscheidender Nachteil: Tankgutscheine richten sich ausschließlich an Beschäftigte, die ein Auto haben. Zudem kann der Sachbezug nur fürs Tanken eingesetzt werden – weitere finanzielle Entlastungsmöglichkeiten im Alltag sind ausgeschlossen.
Hürden in der Anwendung
Die Vorteile des 50-Euro-Sachbezugs liegen klar auf der Hand. Doch warum nutzt manch ein deutsches Unternehmen diesen wertvollen Benefit noch nicht? Auch hier gibt die IPSOS-Studie Auskunft: Die beiden größten Hürden sehen die Befragten in fehlenden Informationen und fehlender Zeit. Beide Faktoren haben in den letzten Jahren zugenommen. Während 2016 noch ein Fünftel der befragten Unternehmen fehlende Informationen zu den Rahmenbedingungen in der Anwendung beklagten, waren dies im Jahr 2022 bereits 27 %. Zu dieser Entwicklung haben auch die Jahressteuergesetze 2019 und 2020 beigetragen. Diese haben nur teilweise bewirkt, dass sich Arbeitgeber gut in Bezug auf die Anwendung und geltenden Rahmenbedingungen des steuerfreien Sachbezugs informiert fühlen. Die zweite große Hürde: der Faktor Zeit als eine der wertvollsten Ressourcen im Unternehmensalltag. Gerade im HR-Umfeld hat sich das Aufgabenfeld enorm erweitert, Projekte stehen immer mehr in Konkurrenz zueinander. Dies wird daran deutlich, dass 2016 insgesamt 22 % der befragten Experten fehlende Zeit als Hindernis bei der Anwendung des 50-Euro-Sachbezugs nannten. 2022 waren dies bereits 30 %. Für beide Hürden gibt es jedoch eine Lösung: professionelle Dienstleister, die Arbeitgeber bei der Einführung und Umsetzung des Sachbezugs beraten und unterstützen.
Die Edenred-IPSOS-Studie zeigt den hohen Stellenwert zeitgemäßer und funktionierender Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung. Zusatzleistungen, die die Arbeitnehmer finanziell entlasten und deren Bedürfnissen durch größtmögliche Flexibilität Rechnung tragen, sind besonders wertvoll. Arbeitgeber tun also gut daran, heute schon in die Zukunft zu investieren – anhand von (digitaler) Weiterentwicklung, durch Aufstiegschancen oder ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Benefitprogramm. Ohne ein solches werden sie sich schwertun, den eingeleiteten Wandel nachhaltig mitzugehen.
Über die Studie
Die Studie „50-Euro-Sachbezug“ führte die IPSOS GmbH im Auftrag von Edenred Deutschland durch. Teilnehmer der Studie waren neben Geschäftsführern auch Personalverantwortliche, darunter Personalentscheider und Personalverwalter. Insgesamt wurden 501 Interviews geführt. Die durchschnittliche Dauer der Befragung betrug fünf Minuten. Ein Großteil der Befragten stammt aus kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland. Die Edenred-IPSOS-Studie wurde im Jahr 2022 durchgeführt und anhand computerunterstützter Telefoninterviews (CATI) erhoben.
Christian Aubry
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