„Wir sind als Menschen alle gleichwertig“

Teil 2: BAG-Präsidentin Inken Gallner im Gespräch

Inken Gallner ist seit 2,5 Jahren Präsidentin des BAG. Wir haben sie im Rahmen des 11. Europarechtlichen Symposions in Erfurt getroffen und u.a. über die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt, Personalführung und Digitalisierung im Arbeitsrecht gesprochen. Den ersten Teil des Interviews lesen Sie im Titelthema der AuA 7/24 ab S.8.

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 Bild: Andreas Pöcking für AuA
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Frau Gallner, wie hängen Arbeitsrecht und die grundlegenden Werte unserer Verfassung zusammen?

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Inken Gallner

Inken Gallner
Präsidentin, Bundesarbeitsgericht

· Artikel im Heft ·

„Wir sind als Menschen alle gleichwertig“
Seite 30 bis 33
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Body Teil 1

Die Betriebsparteien verfügen bei der Ausgestaltung von Sozialplänen über Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume, die Typisierungen und

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Ausgangslage der Entscheidung

Die Flexibilisierung der zu leistenden Arbeitszeit liegt per se im wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers. Der

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Einführung

Das AÜG hat durch das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ vom 21.2.2017 (BGBl. I 2017, S. 258

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Rechtliche Grundlagen

Unter Arbeitnehmerüberlassung versteht man die zeitlich begrenzte Überlassung eines Arbeitnehmers durch den

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Problempunkt

§ 1 Abs. 1b Satz 3 AÜG sieht vor, dass die gesetzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten in einem Tarifvertrag von

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Der Kläger begehrte eine Entschädigung gem. § 15 Abs. 2 AGG, denn er wurde – aus seiner Sicht altersbedingt – bei der Besetzung einer