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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
Wissenszurechnung – Ausschlussfrist
Die Klägerin wurde aufgrund eines Versehens des Arbeitgebers zu hoch vergütet und damit „überzahlt“. Daraufhin behielt die Arbeitgeberin Anteile des Nettoentgelts ein. Die Klägerin berief sich auf Entreicherung, denn sie habe das Geld verbraucht.
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