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ARBEITSRECHT - Öffentlicher Dienst
WissZeitVG: Schalttage sind in Höchstbefristungsdauer einzurechnen
Vorsicht bei der Befristung! Der Kläger des Rechtsstreits war vom 15.10.2004 bis 15.5.2017 in zahlreichen befristeten Arbeitsverhältnissen mit dem Land Brandenburg an der Universität Potsdam angestellt. Der letzte Arbeitsvertrag wurde für den Zeitraum 1.4.2016 bis 15.5.2017 geschlossen.
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