Lesedauer: ca. 1 Minute
RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Zeitpunkt der Höhergruppierung
Regelmäßig ändern sich Tätigkeiten und Aufgaben der Beschäftigten und damit kann sich tarifautomatisch auch die Bewertung der Stelle und damit die Eingruppierung ändern. Ergeben sich Änderungen jedoch schleichend, stellt sich nicht nur für die Entgeltgruppe, sondern auch für die Stufenzuordnung die Frage, wann die Änderung wirksam wird.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
