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AKTUELL - Brennpunkt
Zielbonus: „Freies Ermessen“ in einer Betriebsvereinbarung
Im Sachverhalt eines Urteils des BAG vom 15.11.2023 (10AZR288/22) heißt es: „Sie erhalten eine variable Vergütung in Form eines entsprechenden leistungsabhängigen Zielbonus von 15% des Bruttobasisgehaltes, der im freien Ermessen des Arbeitgebers steht und jederzeit geändert oder ergänzt werden kann.
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