Das LAG Berlin-Brandenburg hatte sich in einem Urteil vom 11.4.2018 (15 Sa 1418/17, n. rk.) mit der Frage zu beschäftigen, ob der Kläger zu verpflichten ist, Dienste von mehr als 10 Stunden zu leisten und ob die Beklagte eine Gefährdungsbeurteilung erstellen muss. Der Kläger, Mitglied des Betriebsrats und Rettungssanitäter, sah keine wirksame Gefährdungsbeurteilung für seinen Arbeitsplatz vorliegen.
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Sebastian Günther

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Ausgangslage
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