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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst
Zulagenzahlung: Verspätete Aufstellung des Dienstplans?
Die verspätete Aufstellung des Dienstplans i. S. d. § 10 Abs. 11 Satz 1 TV-Ärzte/VKA führt zur Verpflichtung einer Zulagenzahlung. Problemstellung: Wann gilt der Dienstplan als aufgestellt? Die Gewerkschaft der Ärztinnen und Ärzte argumentierte, der Dienstplan sei letztlich erst mit der vollständig durchgeführten Mitbestimmung verbindlich und gelte damit auch erst dann als aufgestellt.
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