Direkt zum Inhalt
Prof. Dr. jur. Günter Schmitt-Rolfes Bild: Privat
Prof. Dr. jur. Günter Schmitt-Rolfes Bild: Privat
Lesedauer: ca. 4 Minuten
AKTUELL - Brennpunkt

Zur Angreifbarkeit der Kündigungsvollmacht

Der Fall

Eine GmbH kündigte einer Mitarbeiterin. Das Kündigungsschreiben war von einem Prokuristen (Dr. H) und einer Handlungsbevollmächtigten (He) unterschrieben. Der Prokurist hatte mit „ppa.“ gezeichnet, die Handlungsbevollmächtigte mit „i. V.“ Beide hatten Gesamtvertretungsmacht.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium