Lesedauer: ca. 2 Minuten
AKTUELL - Brennpunkt
Zur Normwirkung von Betriebsvereinbarungen
Aus gegebenem Anlass musste sich das BAG wieder einmal mit der Normwirkung von Betriebsvereinbarungen befassen (BAG, Beschl. v. 25.2.2020– 1 ABR 39/18, AuA 1/21, S. 58 und Urt. v. 13.10.2021 – 10 AZR 729/19).
Betriebsvereinbarungen werden zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber abgeschlossen (§ 77 Abs. 1 Satz 1 BetrVG).
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
