Zwangsvollstreckung

Sorgfalt bei Formulierungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren
Die Zwangsvollstreckung ist auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren von nicht zu unterschätzender praktischer Bedeutung. Daher ist bereits der Klageantrag sorgfältig zu verfassen. Oftmals werden im arbeitsgerichtlichen Gütetermin Vergleiche geschlossen. Hier müssen Formulierungen gefunden werden, die garantieren, dass die Regelungen des Vergleichs auch vollstreckbar sind und es nicht später zu unliebsamen Überraschungen kommt.
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 Bild: pixabay.com
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Voraussetzungen

Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung sind

  1. Titel (§ 704, 794 ZPO),
  2. Klausel (§ 724 ff. ZPO) und
  3. Zustellung (§ 750 Abs. 1 ZPO).

Neben dem Urteil ist der wichtigste Vollstreckungstitel in der arbeitsgerichtlichen Praxis der in § 794 ZPO genannte Prozessvergleich.

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Dr. Ingo Plesterninks

Dr. Ingo Plesterninks
VP HR Mauser International Packaging Solutions, Brühl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bonn

· Artikel im Heft ·

Zwangsvollstreckung
Seite 708 bis 709
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