Zwangsvollstreckung
Voraussetzungen
Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung sind
- Titel (§ 704, 794 ZPO),
- Klausel (§ 724 ff. ZPO) und
- Zustellung (§ 750 Abs. 1 ZPO).
Neben dem Urteil ist der wichtigste Vollstreckungstitel in der arbeitsgerichtlichen Praxis der in § 794 ZPO genannte Prozessvergleich.
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Dr. Ingo Plesterninks
· Artikel im Heft ·
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