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 Bild: pixabay.com
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Lesedauer: ca. 6 Minuten
ARBEITSRECHT

Zwangsvollstreckung

Sorgfalt bei Formulierungen im arbeitsgerichtlichen Verfahren

Voraussetzungen

Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung sind

  1. Titel (§ 704, 794 ZPO),
  2. Klausel (§ 724 ff. ZPO) und
  3. Zustellung (§ 750 Abs. 1 ZPO).

Neben dem Urteil ist der wichtigste Vollstreckungstitel in der arbeitsgerichtlichen Praxis der in § 794 ZPO genannte Prozessvergleich.

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