Geleitwort: Neue Arbeitsformen regeln

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DGB - Reiner Hoffmann Bild: DGB/Simone M. Neumann
DGB - Reiner Hoffmann Bild: DGB/Simone M. Neumann

Die Digitalisierung wird alle Lebensbereiche erfassen und Veränderungen für die Arbeitswelt mit sich bringen. Sie trägt zur Entstehung und Verbreitung neuer Arbeitsformen bei, wie Crowdworking, mobiler Arbeit sowie neuen Dienstleistungen – etwa Teleärzten – und onlinegestütztem Logistik- und Versandhandel. Es handelt sich um eine grundlegende Transformation. Beschäftigte können dadurch neue Chancen erhalten, aber sie können auch neuen Risiken ausgesetzt sein. Klar ist aber, dass die neuen Modelle nicht im rechtsfreien Raum stattfinden. Wir meinen: Negative Entwicklungen müssen verhindert, Chancen der Beschäftigten verbessert werden. Das muss eine sozial ausgerichtete Politik leisten. Wichtig ist, den veränderten Rahmenbedingungen in den Betrieben und Verwaltungen mit entsprechenden Handlungsmöglichkeiten zu begegnen. Dazu gehören verbesserte Beteiligungsrechte für die betrieblichen Interessenvertretungen, um in einem partnerschaftlichen Prozess die Zukunft gemeinsam zu gestalten. Eine Akzeptanz der Beschäftigten von Neuerungen kommt auch den Arbeitgebern zugute. Die Schließung bereits bestehender Schutzlücken im Arbeits- und Sozialrecht ist notwendig. Bestehende Probleme, etwa Befristungen und fehlende Mitgestaltung bei der Lage der Arbeitszeit und des -ortes, dürfen sich nicht fortsetzen. Kombiniert mit neuen Entwicklungen können sie dann zu noch größeren Problemen führen.

Das Beispiel der Plattformarbeit, die immerhin schon über 700.000 Menschen in Deutschland nutzen, macht die Expansionsmöglichkeiten besonders deutlich. Sie wird nicht nur von Selbstständigen durchgeführt. Nach einer Untersuchung der Universität Kassel aus 2016 und einer Befragung von knapp 500 Crowdworkern sind 40 % Selbstständige, 60 % aber Arbeitnehmer. Ein Crowdworker verdient im Hauptberuf durchschnittlich 1.500 Euro/M. Das ist Mindestlohnniveau. Diejenigen, die das im Nebenjob machen, verdienen – durchschnittlich betrachtet – 348 Euro/M. Danach liegt es auf der Hand: Es muss sichergestellt sein, dass ein bestimmter Entgelt-, Zeit-, Stress- und Sozialversicherungsschutz gewährleistet wird und damit den Risiken der Prekarisierung begegnet werden. Die bisherigen Schutzmechanismen reichen nicht aus. Denn das ist das Entscheidende: Die Bedingungen der Tätigkeit, wie Entgelt und Abgabefrist, bestimmt maßgeblich der Plattformbetreiber allein. In etlichen Fällen zahlt er kein Entgelt oder Honorar an die Leistungserbringer. Dies darf sich so nicht fortsetzen. Wirtschaftliche Abhängigkeit formal Selbstständiger wird zukünftig eine noch viel größere Rolle spielen. Dies mittels Tarifverträgen auch für wirtschaftlich abhängige Selbstständige einzufangen, kann im Einzelfall unter erleichterten Voraussetzungen im TVG gelingen, allerdings braucht es dazu weiterer guter Rahmenbedingungen, insbesondere in Zeiten abnehmender Tarifbindung und zunehmender Tarifflucht sowie OT-Mitgliedschaften der Arbeitgeber. Auf die diesbezüglichen Vorschläge der Bundesregierung darf man gespannt sein. Sie will neue Geschäftsmodelle fördern und gleichzeitig die Tarifbindung stärken. Unverzichtbare Voraussetzung für eine mögliche spätere Tarifbindung bleibt die Kommunikationsmöglichkeit der zuständigen Gewerkschaft mit den Crowdworkern. Die Kommunikation der Crowdworker mit ihrer Gewerkschaft muss auch im unternehmenseigenen Netz stattfinden können. Denn die Crowdworker sind vereinzelt, untereinander anonym und häufig nur dem einzelnen Plattformbetreiber bekannt. Nötig ist für den Abschluss von Branchentarifverträgen dann mittelfristig zudem ein jeweiliger Arbeitgeberverband bzw. -verbände. Hier sind die Arbeitgeber in der Pflicht, ihren Beitrag durch entsprechende Organisation zu leisten. Ein erweiterter Betriebs- und Arbeitnehmerbegriff sowie existenzsichere Mindestbedingungen – möglichst durch Tarifvertrag – und soziale Absicherung sind weitere entscheidende Stellschrauben.

Ein Blick in den Koalitionsvertrag macht deutlich: Die neue Bundesregierung hat einige – nicht alle – Zeichen der Zeit erkannt. Zumindest bei der sozialen Absicherung will sie allen Selbstständigen eine Pflicht zur Altersvorsoge auferlegen und die Beiträge zur Krankenversicherung bezahlbar machen. Für innovative Geschäftsmodelle will sie das AGB-Recht ändern, sodass auch kleine Unternehmen nach wie vor geschützt bleiben. Einen rechtlichen Rahmen für mobile Arbeit will sie ebenfalls schaffen. Das ist erstmal zu begrüßen – weitere Themen müssen aber angegangen werden, wenn Beschäftigte für den Transformationsprozess gewonnen werden sollen.

In diesem Buch werden die verschiedensten Aspekte für Praktiker umfassend dargestellt und der Aufbau und die Systematik des Arbeitsschutzes, Compliance-relevanter Aspekte, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern erläutert.

Reiner Hoffmann

· Artikel im Heft ·

Geleitwort: Neue Arbeitsformen regeln
Seite 198
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