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EDITORIAL
Meinung: Bürokratieentlastung – macht die Ampel Ernst?
„[W]irtschaftliche und soziale Potentiale unseres Landes zu heben und Bremsmechanismen zu beseitigen“, ist laut den am 30.8.2023 vom Bundeskabinett verabschiedeten Eckpunkten Ziel des angestrebten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV). Insbesondere das Arbeitsrecht bedürfte dringend der bürokratischen „Entrümpelung“.
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