Meinung: Frank Maschmann zum 60. Geburtstag
Am 6. März beging Prof. Dr. Frank Maschmann, langjähriges Mitglied und seit Heft 4/19 Sprecher des publizistischen Beirats von Arbeit und Arbeitsrecht (AuA), seinen 60. Geburtstag!
Der in der Hansestadt Hamburg geborene Jubilar nahm nach dem Abitur in Hamburg im Jahr 1984 und der Wehrdienstzeit in Schleswig-Holstein das Studium der Rechtswissenschaft und der Betriebswirtschaftslehre (BWL) in Hamburg und Passau auf. Von 1985 bis 1991 war er Stipendiat der Studienstiftung des Deutschen Volkes (als Hochschullehrer wurde er später deren Vertrauensdozent).
1988 legte er in Passau das Vordiplom im Fach BWL ab, 1991 die Erste Juristische Staatsprüfung. Von 1991 bis 1994 war er Referendar beim OLG München, wo er 1994 das Assessorexamen glänzend bestand.
Danach war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Assistent von Prof. Dr. Wolfgang Hromadka am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Passau tätig. 2000 wurde er mit einer Arbeit zum Thema „Arbeitsverträge und Verträge mit Selbstständigen“ promoviert, für die er den Kulturpreis der e-on AG erhielt. Schon drei Jahre später habilitierte er sich über das Thema „Tarifautonomie im Zugriff des Gesetzgebers“, woraufhin ihm die Venia Legendi für die Fächer Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht verliehen wurde. Zugleich wurde er Privatdozent an der Universität Passau.
Maschmann war von 2001 bis 2004 als Referent in der Zentralabteilung Personal der Siemens AG für die Bereiche Betriebsverfassung und Restrukturierung tätig. Seine arbeitsrechtliche Expertise war nicht nur für die Firmenseite von unschätzbarem Wert, auch seine Gesprächs- und Verhandlungspartner von der Arbeitnehmerseite schätzten und nutzten seine unbestrittene fachliche Kompetenz. Seine freundliche und ausgleichende Art führte dazu, dass alle von ihm verhandelten Interessenausgleiche/Sozialpläne und Gesamtbetriebsvereinbarungen ohne Einschaltung externer Stellen abgeschlossen werden konnten. Dass Maschmann schon sehr früh für innovative Weiterbildungswege aufgeschlossen war, zeigt seine schauspielerische Teilnahme an betriebsverfassungsrechtlichen Schulungsfilmen, die Kultcharakter erlangt haben. Nach seinem von Führungskräften und Kollegen sehr bedauertem Ausscheiden (die Unternehmenszeit war auf seinen ausdrücklichen Wunsch mit der Firmenseite von Anfang an „nur als Praktikum“ für seine Universitätslaufbahn geplant) aus der Siemens AG, wünschte sich der Gesamtbetriebsrat eine am „Modell Maschmann“ orientierte Nachfolgebesetzung.
Aus der Unternehmenspraxis wechselte er 2004 als ordentlicher Professor und Direktor des Instituts für Unternehmensrecht an die Universität Mannheim, wo er auch als Prodekan der Fakultät für Rechtswissenschaft und Mitglied des Senats fungierte. In kurzer Zeit baute er dort den Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht auf, der seit 2006 auch den Mannheimer Arbeitsrechtstag veranstaltet, welcher sich zwischenzeitlich zu einem der größten Arbeitsrechtskongresse Deutschlands entwickelt hat.
Im Oktober 2013 nahm er einen Ruf an die Universität Regensburg an, wo er bis heute Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht ist. Von seinem Vorgänger Prof. Dr. Reinhard Richardi übernahm er auch die Leitung des Wiesbadener Seminars im Arbeitsrecht für geladene Wissenschaftler, Arbeitsrichter, Rechtsanwälte und betriebliche Praktiker. Neu eingeführt hat er einen Praktikerkreis Personal und Arbeitsrecht für den jeweils drei Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen pro Semester angeboten werden, die von den betrieblichen Praktikern aus der Umgebung gerne angenommen werden.
Seit Oktober 2016 ist der Jubilar Gastprofessor an der Karlsuniversität zu Prag.
2011 hat er den Vorsitz des Vorstands der „Wolfgang-Hromadka-Stiftung Theorie und Praxis des Arbeitsrechts“ übernommen, die u.a. das Passauer Arbeitsrechtssymposion veranstaltet, das Urgestein von Arbeitsrechtskongressen in Deutschland.
Maschmanns schriftstellerisches Werk ist beeindruckend. Rund ein Dutzend Fachbücher stammen aus seiner Feder. Insbesondere dem gemeinsam mit Prof. Hromadka verfassten und zwischenzeitlich bereits in 8. Auflage erschienenen zweibändigen Lehrbuch zum Arbeitsrecht und ihrem in 6. Auflage erschienenen „Arbeitsrecht für Vorgesetzte – Rechte und Pflichten bei der Mitarbeiterführung“ merkt man an, dass beide Autoren vor ihrer wissenschaftlichen Laufbahn auch eine Unternehmenskarriere hatten, dass sie also selbst erlebt haben, worüber sie schreiben. Große Aufmerksamkeit in der betrieblichen Praxis fanden auch Maschmanns Werk zu Matrixorganisationen sowie seine Handbücher zur Vertragsgestaltung im Arbeitsrecht und zur Entgeltgestaltung. Schließlich ist er Autor von über 100 Fachartikeln in allen gängigen juristischen Zeitschriften – allein in der AuA waren es bislang über 20 – und zahlreichen Kommentierungen.
Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören die Bereiche Mitbestimmung, Unternehmensumstrukturierung, Compliance, Beschäftigtendatenschutz, Beschäftigung in Konzern- und Matrixorganisationen, Transaktionsarbeitsrecht und Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen.
Für Maschmann waren die beiden Tätigkeitsbereiche eines Hochschullehrers „Forschung und Lehre“ immer gleichwertig. Dabei hat er sich aber nicht nur auf die engagierte Durchführung der bewährten Vorlesungen beschränkt.
Sein besonderes Engagement war stets darauf gerichtet, aktuelle Entwicklungen im Arbeitsleben mit neuen Studiengängen zu begleiten. So hat er an der Universität Regensburg zwischenzeitlich drei zweisemestrige Masterstudiengänge initiiert.
Aus seiner Erkenntnis, dass das Human Resource Management (HRM) als strategischer Wettbewerbsfaktor für Unternehmen mehr und mehr an Bedeutung gewinnt, hat Maschmann, um HRM weiterzudenken, gemeinsam mit Wissenschaftlern und Praktikern den „Masterstudiengang LL.M. Human Resource Management“ konzipiert. Dieser ist speziell auf im HR-Bereich von Unternehmen, Behörden, Verbänden, Kanzleien oder Consultinggesellschaften tätige Juristen zugeschnitten und kombiniert wissenschaftlich fundiertes Fachwissen mit dem für den beruflichen Alltag entscheidenden Praxisbezug. Unter dem Motto „Die ganze Welt der Compliance in zwei Semestern“ wurde der deutschlandweit einmalige Masterstudiengang auf universitärer Ebene „Master of Laws Compliance (LL.M. Compliance)“ im WS 2018/19 von Maschmann ins Leben gerufen. Bei seinem Bestreben, immer auch über den eigenen juristischen Tellerrand hinauszudenken, war es naheliegend, in das Angebot auch ein interdisziplinär ausgerichtetes Modul zur Psychologie und Verhaltensökonomik der Compliance sowie zur Compliance-Kommunikation mit dem wirtschaftspädagogisch ausgerichteten Bestandteil „Verhaltensänderungen in Organisationen“ aufzunehmen. Seit Neuestem ist Maschmann auch noch Programmverantwortlicher des in ganz Deutschland bisher einmaligen „Masterstudiengangs LL.M. Legal Tech“, in dem die Studierenden wesentliche Bereiche einer modernen Rechtsinformatik kennenlernen und sich für juristische Betätigungsfelder in der digitalen Arbeitswelt qualifizieren können. Dazu gehört neben der Anwendung auch die Entwicklung juristischer Software.
Die gemeinsame Abschlussfeier 2024 aller drei Regensburger LL.M.-Masterstudiengänge war ein rauschendes Fest mit 150 Gästen. 45 erfolgreiche Absolventen erhielten ihre Master-Urkunden vom Präsidenten des OLG Nürnberg überreicht.
Die Studierenden schätzen Maschmanns Vorlesungen und Seminare (legendär ist das alljährliche Seminar im Kitzbüheler Justizbildungszentrum mit gemeinsamem Kochen und der Möglichkeit zum Skisport) wegen seines lebendigen Vortragsstils und seiner Praxisnähe.
AuA-Beirat, Redaktion und Verlag wünschen, dass der Jubilar noch lange die Geschicke dieser Zeitschrift sowie des deutschen Arbeitsrechts begleiten möge und freuen sich auf eine Fortsetzung der konstruktiven und immer sehr angenehmen Zusammenarbeit auch in seinem neuen Lebensjahrzehnt.
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