Problempunkt
Die Insolvenzschuldnerin kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers, eines leitenden Angestellten, mit Schreiben vom 17.12.2014 zum 15.1.2015. Sie beantragte im Laufe der klägerseits eingeleiteten Kündigungsschutzklage mit dem dem Klägervertreter lediglich formlos übersandten Schriftsatz vom 26.1.2015 hilfsweise, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen. Am 29.1.2015 wurde das vorläufige und am 1.4.2015 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arbeitgeberin eröffnet. Der Beklagte wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.
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Dr. Ralf Laws

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Problempunkt
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