Problempunkt
Die Insolvenzschuldnerin kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers, eines leitenden Angestellten, mit Schreiben vom 17.12.2014 zum 15.1.2015. Sie beantragte im Laufe der klägerseits eingeleiteten Kündigungsschutzklage mit dem dem Klägervertreter lediglich formlos übersandten Schriftsatz vom 26.1.2015 hilfsweise, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen. Am 29.1.2015 wurde das vorläufige und am 1.4.2015 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Arbeitgeberin eröffnet. Der Beklagte wurde zum Insolvenzverwalter bestellt.
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Dr. Ralf Laws

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
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Problempunkt
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Nach statistischer Erhebung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurden bundesweit im Jahr 2018 bei den erstinstanzlichen
Eine tragische Verkettung von Umständen liegt einer Entscheidung des LAG Baden-Württemberg (Urt. v. 15.12.2021 – 2 Sa 11/21) zugrunde. Ein
1 Ausgangslage
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Problempunkt
Geht das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund eines Betriebsübergangs gem. § 613a BGB auf