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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Abfindungsvergleiche nicht ohne Steuerberater abschließen
§§ 9, 10 KSchG; 278 ZPO; 779 BGB
Problempunkt
Arbeitsrichter lieben Vergleiche. Anders als vor den „Gerichten der sozialen Kälte“ (Zivilgerichte) geht es vor deutschen Arbeitsgerichten nicht entscheidend um die Befassung mit einem streitigen Sachverhalt als solchen: Dafür interessieren sich Arbeitsrichter stets nur sekundär. Sondern wichtig erscheint ihnen zuvorderst, den Konflikt „zu lösen“. Nahezu egal wie.
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