Problempunkt
Der Kläger begehrt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Er hat bei der Beklagten in der Gepäckabfertigung gearbeitet und war 2019 an 68 Kalendertagen und im Jahr 2020 an weiteren 42 Kalendertagen arbeitsunfähig erkrankt. Die Beklagte hat nur teilweise Entgeltfortzahlung geleistet. Sie behauptet, der Kläger sei wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen erkrankt gewesen.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

· Artikel im Heft ·
Lockdown und Betriebsrisiko
Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdown“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich allgemein verfügte
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Vorlagepflicht einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EntgFG ist die
Einführung
Mit dem Inkrafttreten des Entgeltfortzahlungsgesetzes im Jahr 1994 beabsichtigten die Bundestagsfraktionen der damaligen
Bisherige Rechtslage
Ist ein Arbeitnehmer im laufenden Arbeitsverhältnis krankheitsbedingt arbeitsunfähig, steht ihm grundsätzlich
Vor dem LAG Berlin-Brandenburg stritten die Parteien über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Zeit vom 21.9.2020 bis 7.3.2021
Eine Lagermitarbeiterin, Jahrgang 1967, war seit dem 1.11.2015 bei einem Unternehmen beschäftigt. Ab dem 1.1.2019 erkrankte sie im Jahr