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Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Abweichung vom Equal-Pay-Grundsatz nur bei vollständiger Bezugnahme

§§ 8, 10 AÜG

Problempunkt

Die Parteien streiten über Diffenzvergütung nach dem Equal-Pay-Grundsatz. Die Beklagte betreibt ein Zeitarbeitsunternehmen, bei welchem der Kläger als Kraftfahrer eingestellt war.

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