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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Abweichung vom Equal-Pay-Grundsatz nur bei vollständiger Bezugnahme
§§ 8, 10 AÜG
Problempunkt
Die Parteien streiten über Diffenzvergütung nach dem Equal-Pay-Grundsatz. Die Beklagte betreibt ein Zeitarbeitsunternehmen, bei welchem der Kläger als Kraftfahrer eingestellt war.
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