Abweichung vom Equal-Pay-Grundsatz nur bei vollständiger Bezugnahme
Problempunkt
Die Parteien streiten über Diffenzvergütung nach dem Equal-Pay-Grundsatz. Die Beklagte betreibt ein Zeitarbeitsunternehmen, bei welchem der Kläger als Kraftfahrer eingestellt war. Durch eine dynamische Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag wurden die zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) geschlossenen Tarifverträge für die Zeitarbeit zur Anwendung gebracht. Der Arbeitsvertrag enthielt jedoch darüber hinaus weitere Regelungen, welche teilweise von den tariflichen Bestimmungen zum Nachteil des Klägers abweichen.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
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Einführung
Das AÜG hat durch das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ vom 21.2.2017 (BGBl. I 2017, S. 258
Überblick über die Rechtsquellen
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Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung. Zwischen dem Kläger und der Beklagten bestand
Die Entsendevorschriften
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Die rechtliche und geistige Grundlage des Entsenderechts ist die
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Befristung zum 31.12.2018. Der Kläger