Anforderungen an Arbeitszeitkontrolle der Arbeitsschutzbehörde

§ 17 Abs. 4 ArbZG

Für ein Auskunftsverlangen nach § 17 Abs. 4 ArbZG ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass die Aufsichtsbehörde einen berechtigten Anlass hat zu prüfen, ob ein Arbeitgeber die Arbeitszeitvorschriften einhält. Dazu muss ein konkreter Verstoß gegen Bestimmungen des ArbZG weder bereits feststehen noch ein konkreter Verdacht eines Gesetzesverstoßes gegeben sein.

(Leitsatz des Gerichts)

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.11.2022 – 1L100/20

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Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
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Problempunkt

Das Landesamt für Verbraucherschutz ist Sachsen-Anhalts Aufsichtsbehörde für den Arbeitsschutz. Mit Bescheid vom 8.7.2019 hat dieses die Verpflichtung der Arbeitgeberin, die einen Pflegedienst betreibt, festgestellt, für die 21 Beschäftigten ihres Pflegeteams Arbeitszeitnachweise für die Monate September bis November 2018 sowie die Dienstpläne für diesen Zeitraum zu übersenden, wogegen sich die Klage richtet.

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Anforderungen an Arbeitszeitkontrolle der Arbeitsschutzbehörde
Seite 59
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Body Teil 1

Nach § 17 Abs. 2 ArbZG kann die Aufsichtsbehörde die erforderlichen Maßnahmen anordnen, die der Arbeitgeber zur Erfüllung der Pflichten

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In einem Klinikum mit mehr als 2.000 Beschäftigten stritten die Betriebsparteien um die Beteiligung des Betriebsrats bei der Aufstellung

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Problempunkt

Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die Wirksamkeit einer Kündigung. Ab dem 5.2.1986 war die (spätere)

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Ausgangslage

Wenn in der betrieblichen Praxis Eilfälle auftreten sollten, veranlasst durch Krankheitsfälle eigentlich benötigter

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Vor dem LAG Berlin-Brandenburg stritten die Parteien über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Zeit vom 21.9.2020 bis 7.3.2021

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Worum geht es?

Dem viel beachteten Beschluss des BAG vom 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 – hat der Erste Senat zwei Leitsätze entnommen:

„1. Arbeitgeber