Direkt zum Inhalt
Bild: beeboys/stock.adobe.com
Lesedauer: ca. 5 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Annahmeverzug bei Hausverbot im Kundenbetrieb

§§ 615, 293 ff., 326 BGB

Problempunkt

Der 1966 geborene Kläger ist seit 2008 bei der Beklagten, einem Unternehmen des Gebäudereiniger-Handwerks, als Wagenschieber im Objekt Metro M beschäftigt. Er verdient bei einer vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit von 26 Stunden 1.000 Euro brutto/Monat. Nach dem Arbeitsvertrag arbeitet er ausschließlich in dem Objekt M, eine Versetzung ist ausgeschlossen.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium