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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Annahmeverzug bei Hausverbot im Kundenbetrieb
§§ 615, 293 ff., 326 BGB
Problempunkt
Der 1966 geborene Kläger ist seit 2008 bei der Beklagten, einem Unternehmen des Gebäudereiniger-Handwerks, als Wagenschieber im Objekt Metro M beschäftigt. Er verdient bei einer vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit von 26 Stunden 1.000 Euro brutto/Monat. Nach dem Arbeitsvertrag arbeitet er ausschließlich in dem Objekt M, eine Versetzung ist ausgeschlossen.
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