Annahmeverzug bei Hausverbot im Kundenbetrieb
Problempunkt
Der 1966 geborene Kläger ist seit 2008 bei der Beklagten, einem Unternehmen des Gebäudereiniger-Handwerks, als Wagenschieber im Objekt Metro M beschäftigt. Er verdient bei einer vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit von 26 Stunden 1.000 Euro brutto/Monat. Nach dem Arbeitsvertrag arbeitet er ausschließlich in dem Objekt M, eine Versetzung ist ausgeschlossen. Aufgrund einer lautstarken Auseinandersetzung und Beleidigung des Betriebsleiters der Metro M durch den Kläger, erhielt dieser ein Hausverbot mit Androhung einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) bei Verstoß.
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Volker Stück
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Die Beklagte betreibt ein Software-Unternehmen in B. Der Kläger wohnt in A und ist seit dem 1.2.2017 als Sales-Account
Voraussetzungen für Annahmeverzug nach einer Kündigung
Grundsätzlich gerät der Arbeitgeber nur dann in Annahmeverzug, wenn der Arbeitnehmer die
Problempunkt
Die Parteien streiten um die Rechtmäßigkeit einer außerordentlichen und einer hilfsweise ordentlichen Kündigung.
Problempunkt
Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die Wirksamkeit einer Kündigung. Ab dem 5.2.1986 war die (spätere)
Problempunkt
Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers am 18.9.2017 fristlos, hilfsweise fristgerecht zum 30.11.2017
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Zahlung von Annahmeverzugslohn und Entfernung einer Abmahnung. Der Kläger ist seit 1990