Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Annahmeverzug und böswilliges Unterlassen
§§ 293, 615 BGB; § 11 KSchG; § 38 SGB III
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten zunächst als Geschäftsführerin und nach ihrer Berufung weiterhin als Angestellte tätig. Sie war mit dem Gesellschafter der Beklagten verheiratet, die Ehegatten hatten sich aber im Laufe des Anstellungsverhältnisses getrennt. Die Beklagte kündigte das Anstellungsverhältnis im Februar 2014 und stellte die Klägerin von der Arbeit frei.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
