Anspruch des Arbeitnehmers auf höhenverstellbaren Schreibtisch
Problempunkt
Der Kläger begehrt von der beklagten Rentenversicherung Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben in Form eines jederzeit höhenverstellbaren Schreibtischs. Der 1971 geborene Kläger ist seit 2011 als Fertigungsleiter bei der betriebsratslosen Firma L beschäftigt. Die Firma stellt Medizinprodukte her. Zu den Aufgaben des Klägers gehört die Planung, Koordinierung und Regulierung des gesamten Fertigungsablaufs für Dialysestühle. Im Oktober 2017 erlitt der Kläger einen medialen Bandscheibenvorfall im Bereich der Lendenwirbelsäule L4/L5 und war vom 6.11.2017 bis 5.1.2018 arbeitsunfähig krank.
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