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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Arbeitnehmerstatus eines freien Sportfotografen
§ 611a Abs. 1 BGB; § 7a SGB IV
Problempunkt
Die Beklagte ist ein Verlagshaus, das mehrere Zeitungen herausgibt. Der Kläger ist für die Beklagte seit 1990 als Sportfotograf tätig. Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung und Urlaubsansprüche der Jahre 1991 bis 2018 i. H. v.290 Tagen. Der Kläger wurde zunächst anhand der Anzahl der von ihm eingereichten Bilder bezahlt.
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