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AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Arbeitnehmerstatus eines Übersetzers

§ 611a BGB

Problempunkt

Der Kläger war bei der beklagten Sicherheitsbehörde auf Grundlage mehrerer Honorarverträge als Übersetzer für die arabische Sprache beschäftigt. Gemäß den Honorarverträgen führte der Kläger die Leistungen in eigener Verantwortung aus. Der Arbeitgeber war berechtigt, die Aufträge durch Einzelangaben zu konkretisieren, ohne dass dem Kläger Weisungen erteilt werden konnten.

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