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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Arbeitspflicht nach Stellung eines Auflösungsantrags

§ 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG; § 615 BGB

Problempunkt

Der Kläger war bei der Beklagten seit 1996 u. a. als Programmierer beschäftigt. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis im November 2015 zum 30.5.2016.

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