Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, Fortbildung
Problempunkt
Der Kläger war als leitender Mitarbeiter der lokalen Feuerwehr in einer rumänischen Gemeinde beschäftigt. Er wurde von seinem Arbeitgeber angewiesen, 160 Stunden berufliche Fortbildung zu absolvieren, um eine für die Ausübung seiner Tätigkeit notwendige Qualifikation zu erwerben. Der Kläger machte 124 dieser Fortbildungsstunden, die außerhalb seiner normalen Arbeitszeit lagen, gerichtlich als Überstunden geltend. Nach rumänischem Recht war die für die berufliche Fortbildung aufgewendete Zeit nicht als Arbeitszeit zu berücksichtigen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Dr. Ingo Plesterninks
· Artikel im Heft ·
Ist-Situation und Entwicklungstrends
Die deutschen Unternehmen stehen aktuell vor gewaltigen Herausforderungen: Die Corona-Pandemie
Der BFH (Urt. v. 23.12.2023 – VI R 9/21) hatte über die steuerliche Einordnung eines teilweisen Darlehenserlasses bei der beruflichen
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung zur Aufhebung einer Versetzung des vorbestraften Arbeitnehmers A. Der
Problempunkt
Der Arbeitgeber vereinbarte mit seinen Arbeitnehmern im Rahmen einer vertraglichen Zusatzvereinbarung einen freiwilligen
Fachkräftestrategie und Migrationspaket
Die in der Fachkräftestrategie enthaltenen politischen Grundaussagen der Bundesregierung
Nachweisgesetz – Was lange währt, wird leider Papierflut
Das NachwG beruht auf der EU-Richtlinie 2019/1152 über transparente und