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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
AÜG schützt nicht vor unfairem Wettbewerb
§§ 3, 3a, 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 UWG; § 1004 BGB; § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG
Problempunkt
Die Parteien stehen im Wettbewerb zueinander und stellen Messeausstellern Personal zur Verfügung. Der Beklagte schloss mit seinem Personal jeweils Verträge unter Einbeziehung seiner AGB, in denen Art, Ort und Zeit des Messeeinsatzes, das äußere Erscheinungsbild, das Verhalten während des Messeeinsatzes sowie das Honorar und die Abrechnungsmodalitäten geregelt wurden.
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