Aufhebungsvertrag: keine unzulässige Begünstigung eines BR-Mitglieds
Problempunkt
Der Kläger war langjährig bei der beklagten Arbeitgeberin beschäftigt. Seit mehreren Jahren war er zudem Vorsitzender des im Betrieb der Beklagten gebildeten Betriebsrats. Die Beklagte wollte den Kläger sodann wegen verhaltensbedingter Gründe außerordentlich kündigen. Der Betriebsrat hat die Zustimmung verweigert, woraufhin die Beklagte ein gerichtliches Verfahren zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats eingeleitet hat. Noch vor Abschluss des Zustimmungsersetzungsverfahrens schlossen die Parteien außergerichtlich einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In diesem wurde u. a.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

· Artikel im Heft ·
Eine tragische Verkettung von Umständen liegt einer Entscheidung des LAG Baden-Württemberg (Urt. v. 15.12.2021 – 2 Sa 11/21) zugrunde. Ein
l Problempunkt
Der Entscheidung liegt der Abschluss eines Aufhebungsvertrags zugrunde. Die Arbeitnehmerin klagte auf Feststellung, dass das
Zusammenspiel von Interessenausgleich und Sozialplan
Im Falle des Tatbestands einer Betriebsänderung nach § 111 BetrVG hat der Arbeitgeber den
Die Vorteile liegen auf der Hand
Angesichts der strengen Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Wirksamkeit einer arbeitgeberseitigen
1 Grundsatz: Pacta sunt servanda
Zunächst ist vorweg zu stellen, dass sich eine Partei von einem Aufhebungsvertrag im Nachhinein nicht
Anwendbarkeit und Ausnahmen
Arbeitnehmer können sich auf den Sonderkündigungsschutz berufen, wenn der für die