Aufhebungsvertrag: keine unzulässige Begünstigung eines BR-Mitglieds
Problempunkt
Der Kläger war langjährig bei der beklagten Arbeitgeberin beschäftigt. Seit mehreren Jahren war er zudem Vorsitzender des im Betrieb der Beklagten gebildeten Betriebsrats. Die Beklagte wollte den Kläger sodann wegen verhaltensbedingter Gründe außerordentlich kündigen. Der Betriebsrat hat die Zustimmung verweigert, woraufhin die Beklagte ein gerichtliches Verfahren zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats eingeleitet hat. Noch vor Abschluss des Zustimmungsersetzungsverfahrens schlossen die Parteien außergerichtlich einen Aufhebungsvertrag zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In diesem wurde u. a.
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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
· Artikel im Heft ·
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