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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Auslegung eines Prozessvergleichs – Abrechnung des Arbeitsverhältnisses
§ 615 Satz 2 BGB; § 11 Nr. 1 KSchG
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten seit Januar 1996 beschäftigt, zuletzt als Kanzleivorsteherin mit einer monatlichen Bruttovergütung i. H. v. 2.687,50 Euro. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 7.9.2015 außerordentlich zum 30.9.2015, hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin.
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