Auslegung eines Prozessvergleichs – Abrechnung des Arbeitsverhältnisses
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten seit Januar 1996 beschäftigt, zuletzt als Kanzleivorsteherin mit einer monatlichen Bruttovergütung i. H. v. 2.687,50 Euro. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 7.9.2015 außerordentlich zum 30.9.2015, hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin. In dem hierüber geführten Kündigungsrechtsstreit schlossen die Parteien einen Vergleich, in dem die Beklagte sich verpflichtete, „das Arbeitsverhältnis bis zu dessen Beendigung auf Basis eines Bruttomonatsgehalts i. H. v.
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Dr. Ingo Plesterninks
· Artikel im Heft ·
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