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AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

bAV: Entgeltumwandlungsbetrag kein pfändbares Arbeitseinkommen

§§ 850 Abs. 2, 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO; §§ 1 Abs. 2 Nr. 3, 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG

Problempunkt

Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob die von der Arbeitgeberin und Beklagten aufgrund einer Entgeltumwandlung einer Mitarbeiterin gem.§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG zu zahlenden Prämien für eine zu ihren Gunsten abgeschlossene Direktversicherung zu deren pfändbaren Arbeitseinkommen i.S. v. § 850 Abs. 2 ZPO gehört.

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