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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Bedeutung des Begriffs „brutto“
§§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, 814 Alt. 1 BGB; § 38 EStG; §§ 28e, 28g SGB IV
Problempunkt
Die Parteien haben über die Rückzahlung irrtümlich ausgezahlter Entgeltbestandteile gestritten. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, dessen Gehalt 4.200 Euro brutto pro Monat betrug, zum 31.10.2013. Für die letzten beiden Monate führte sie zwar die Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsbeiträge ab.
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