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Entscheidungen kommentiert
Beendigung alternierender Telearbeit
§§ 99, 102 BetrVG; § 106 GewO; § 626 BGB; § 1 Abs. 2 KSchG
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 1998 Versicherungskauffrau bei der Beklagten in C. mit 39 Wochenstunden. Dort waren die Voraussetzungen der alternierenden Telearbeit, d. h. der abwechselnden Arbeit im Büro und zu Hause (Homeoffice), in Betriebsvereinbarungen festgelegt.
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