Befristung wegen vorübergehenden Bedarfs
Problempunkt
Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund Befristung am 31.12.2013 geendet hat. Die Klägerin war in der Zeit vom 14.9.2009 bis zum 31.12.2013 aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge bei der Beklagten (einem Landkreis, der als sog. Optionskommune dauerhaft Aufgaben für die Agentur für Arbeit wahrnahm) beschäftigt. Zuletzt war die Klägerin als Mitarbeiterin im Projekt „JobAssist-Bürgerarbeit“ für die Beklagte tätig; einem Modellprojekt zur Vermittlung von Langzeitarbeitslosen.
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RAin Nina Stephan
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Im Oktober 2014 schloss die Beklagte mit der T-GmbH, einer Personaldienstleistungsgesellschaft, einen
Problempunkt
Der Kläger begehrt die Entfristung seines Arbeitsvertrags. Er war zunächst für rund 35 Monate als Zeitarbeitnehmer an die
Ausgangspunkt
2020 wurde für die festangestellten Beschäftigten des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) die Möglichkeit der Nutzung eines
Aktuelle BAG-Entscheidungen zum BEM
§ 167 Abs. 2 SGB IX begründet keinen Individualanspruch der betroffenen Arbeitnehmer auf Einleitung und
Problempunkt
Der Kläger absolvierte bis zum Jahr 1988 ein Hochschulstudium in der Fachrichtung Technische Gebäudeausrüstung. In der
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Befristung zum 31.12.2018. Der Kläger