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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
BEM: Betriebsratsschulung
§ 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG; § 611 BGB
Problempunkt
Der Kläger ist Vorsitzender des Betriebsrats im Werk G und nahm in der Vergangenheit an mehreren Schulungen mit betriebsverfassungsrechtlichen Themen teil. Bei der Beklagten besteht seit 1.8.2012 eine Betriebsvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BV BEM).
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