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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

§§ 2, 151, 178 SGB IX; § 102 BetrVG; §§ 121, 134 BGB

Problempunkt

Nicht nur allein aufgrund der zum 1.1.2018 durch das Bundesteilhabegesetz vollzogenen umfangreichen Änderungen im Schwerbehindertenrecht bestehen bei Arbeitgebern oftmals tiefgreifende Unsicherheiten mit Blick auf das Anforderungsprofil einer ordnungsgemäßen Beteiligung einer etwaig bestehenden Schwerbehindertenvertretung.

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