Problempunkt
Der tarifgebundene Arbeitgeber, der eine Rheuma Klinik betreibt, hatte 1995 einen Arbeitsvertrag mit der Klägerin als Krankenpflegerin geschlossen. Nach § 2 bestimmte sich das Arbeitsverhältnis nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) sowie den jeweils ergänzenden, ändernden, ersetzenden und sonstigen für die Art der Tätigkeit des Beschäftigten einschlägigen Tarifvereinbarungen.
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Volker Stück
· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Der Kläger war bei der Bundesagentur für Arbeit beschäftigt. Nach § 2 seines Arbeitsvertrags fand der Tarifvertrag der
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Problempunkt
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Ein mittelständisches Unternehmen der Metall- und Elektroindustrie mit 1.200 Mitarbeitern hat seit seiner