Betriebliche Übung bei Zahlung von Weihnachtsgeld

§§ 145, 151, 305, 305c Abs. 2 BGB; § 4a EFZG

1. Auch eine mündliche oder durch betriebliche Übung begründete Vertragsbedingung, die der Arbeitgeber für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen verwendet, ist eine Allgemeine Geschäftsbedingung.

2. Jährlich an die gesamte Belegschaft ohne Vorbehalt geleistete Gratifikationen können nach drei Jahren eine betriebliche Übung begründen.

(Leitsätze des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 25.1.2023 – 10 AZR 116/22

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Problempunkt

Die Parteien streiten über die Zahlung von Weihnachtsgeld für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Im Kern ging es darum, ob die Zahlung von Weihnachtsgeld im Betrieb eine sog. betriebliche Übung war und ob dabei der Anspruch auf die Gratifikation an das Erfüllen bestimmter Voraussetzungen geknüpft werden durfte. Der Kläger ist als Maschinenbediener seit 2003 in der Firma tätig und erhielt seither Weihnachtsgeld, das in der Gehaltsabrechnung als z. T. „freiw.“ gekennzeichnet und stets im November gezahlt wurde. Nachdem der Kläger seit dem 18.12.2017 durchgängig arbeitsunfähig erkrankte, erhielt er keine Zahlungen mehr.

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Betriebliche Übung bei Zahlung von Weihnachtsgeld
Seite 54
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Body Teil 1

Vor dem LAG Baden-Württemberg stritten die Parteien über die Zahlung von Weihnachtsgeld für die Jahre 2018 bis 2020.

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Der Kläger beanspruchte vom Arbeitgeber Weihnachtsgeld für die Jahre 2018, 2019 und 2020. Die Beklagte zahlte an den Kläger jährlich

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