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Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Betriebsbedingte Kündigung in Matrixorganisation

§§ 1 Abs. 2, 23 KSchG

Problempunkt

Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 15.9.2015 als SAP-Berater/Solution Architect beschäftigt. Im Arbeitsvertrag fand sich folgende Klausel: „Der Arbeitsort ist Köln und bei Projektarbeit vor Ort die jeweiligen Standorte der Kunden bundesweit.

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