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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Betriebsbedingte Kündigung in Matrixorganisation
§§ 1 Abs. 2, 23 KSchG
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 15.9.2015 als SAP-Berater/Solution Architect beschäftigt. Im Arbeitsvertrag fand sich folgende Klausel: „Der Arbeitsort ist Köln und bei Projektarbeit vor Ort die jeweiligen Standorte der Kunden bundesweit.
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