Betriebsratskosten: Fahrgemeinschaft grundsätzlich zumutbar
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Reisekosten, d. h. die Frage, ob ein Betriebsratsmitglied seine Reisekosten für die Fahrt (ca. 700 km) zum Schulungsort vollständig ersetzt verlangen kann. Der Antragsteller nahm als Mitglied des Gremiums zusammen mit einem BR-Kollegen an der Schulungsveranstaltung „Betriebsvereinbarungen formulieren“ vom 18.10. bis 23.10.2015 in D teil. Beide reisten jeweils getrennt mit privaten Pkw (Hyundai ix20, Ford Fiesta) an. Der Antragsteller wurde von seiner Frau begleitet, da er nach zwei Hüftoperationen auf ihre Hilfe beim An- und Auskleiden angewiesen war.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
· Artikel im Heft ·
●Problempunkt
Beim Arbeitgeber, einer Luftverkehrsgesellschaft, ist eine Personalvertretung Kabine (PV) gebildet, für deren Rechte die
Problempunkt
Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die Kostenübernahme für die Schulungsteilnahme eines Betriebsratsmitglieds
● Problempunkt
Der Antragsteller ist ein in einem Betrieb der tarifgebundenen Antragsgegnerin gebildeter Betriebsrat. Er streitet mit
Hintergrund
Mitglieder des Betriebsrats haben gem. § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG einen Schulungsanspruch, dessen Zweck es ist, die
● Problempunkt
Die Arbeitgeberin ist ein deutschlandweit tätiges Einzelhandelsunternehmen mit 68 Filialen. Der Antragsteller ist der
Problempunkt
Bei der Arbeitgeberin, einer Luftverkehrsgesellschaft, ist eine Personalvertretung Kabine (PV Kabine) gebildet, für deren Rechte die