Betriebsratskosten: Fahrgemeinschaft grundsätzlich zumutbar
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Reisekosten, d. h. die Frage, ob ein Betriebsratsmitglied seine Reisekosten für die Fahrt (ca. 700 km) zum Schulungsort vollständig ersetzt verlangen kann. Der Antragsteller nahm als Mitglied des Gremiums zusammen mit einem BR-Kollegen an der Schulungsveranstaltung „Betriebsvereinbarungen formulieren“ vom 18.10. bis 23.10.2015 in D teil. Beide reisten jeweils getrennt mit privaten Pkw (Hyundai ix20, Ford Fiesta) an. Der Antragsteller wurde von seiner Frau begleitet, da er nach zwei Hüftoperationen auf ihre Hilfe beim An- und Auskleiden angewiesen war.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die Kostenübernahme für die Schulungsteilnahme eines Betriebsratsmitglieds
Rechtliche Einordnung
Während die Beantwortung der eingangs aufgeworfenen Fragen grundsätzlich einen vertieften Blick in die Systematik des § 37
Problempunkt
Sofern sich die Versetzung eines Arbeitnehmers an einen anderen Arbeitsort als unwirksam erweist, stellt sich die Frage
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit einer Freistellungswahl. Der Betriebsrat besteht aus elf Mitgliedern. Dem
Problempunkt
Die Parteien streiten um die Anerkennung von Zeiten für Fortbildungen und den zugehörigen Reisezeiten als
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten zuletzt zu einem Jahresbrutto von 450.000 Euro als leitender Einkäufer tätig. Der