Betriebsratswahl: Wahlbeeinflussung durch Arbeitgeber – Neutralitätspflicht
Problempunkt
Am 5.5.2014 fand in dem Gemeinschaftsbetrieb der zu 5. bis 8. beteiligten Arbeitgeberinnen, mit ca. 950 Beschäftigten, eine Betriebsratswahl statt. Zur Wahl traten vier Listen an. Aus der Wahl ging der zu 4. beteiligte Betriebsrat hervor, der aus 13 Mitgliedern besteht. Am 8.5.2014 wurde das Wahlergebnis durch Aushang verkündet. Die Antragsteller zu 1. bis 3. sind wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs. Die Antragstellerin zu 3., Frau S., war Betriebsratsvorsitzende des vorherigen Betriebsrats.
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Volker Stück
· Artikel im Heft ·
Nichtigkeit der Betriebsratswahl
Zunächst stellt sich – nicht nur für den Arbeitgeber – die Frage, ob die Wahl überhaupt wirksam ist. War sie
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über die Einsetzung einer Einigungsstelle wegen der Beschwerde der Arbeitnehmerin B. Die
Problempunkt
Einige wahlberechtigte Arbeitnehmer haben die Betriebsratswahl im Betrieb des Standorts Hannover-Stöcken der Volkswagen
Problempunkt
Am 6.9.2018 fand bei der Arbeitgeberin eine Betriebsratswahl statt. Im Wahlausschreiben vom 4.7.2018 erklärte der
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wahlberechtigt zur Sprecherausschusswahl sind nach § 3 Abs. 1 SprAuG alle leitenden Angestellten (LA)
Gem. § 23 Abs. 1 BetrVG kann u. a. der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat wegen grober