Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Nicht-EU-Ausland

Der Beweiswert einer im Nicht-EU-Ausland ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein, wenn nach der vorzunehmenden Gesamtbetrachtung des zu würdigenden Einzelfalls Umstände vorliegen, die zwar für sich betrachtet unverfänglich sein mögen, in der Gesamtschau aber ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung begründen.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 15.1.2025 – 5 AZR 284/25

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● Problempunkt

Der Kläger begehrt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für Zeiten, in denen er während und nach seinem Auslandsurlaub im Sommer 2022 erkrankt sei.

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Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, FOM Hochschule Bremen, Direktor KompetenzCentrum für Wirtschaftsrecht, Hamburg

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Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Nicht-EU-Ausland
Seite 53
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