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RECHTSPRECHUNG - Kurz kommentiert
Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs
Vor dem LAG Köln stritten die Parteien über Annahmeverzugslohnansprüche des Klägers. Dieser war als Berufskraftfahrer beschäftigt, verheiratet und drei Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Er fuhr bei der Beklagten ausschließlich Sattelzüge, keine sog. „Gliederzüge“ mit Drehschemelanhänger. Am 27.7.2022 kündigte das Unternehmen fristlos hilfsweise ordentlich.
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