BR-Seminar: Präsenz statt Remote bzw. Online

§§ 37 Abs. 6, 40 BetrVG

Nach dem BetrVG haben Betriebsräte Anspruch auf für die Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Davon können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Beschluss vom 7.2.2024 – 7 ABR 8/23

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Bild: GaToR-GFX/stock.adobe.com
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●Problempunkt

Beim Arbeitgeber, einer Luftverkehrsgesellschaft, ist eine Personalvertretung Kabine (PV) gebildet, für deren Rechte die Regelungen des BetrVG entsprechend gelten. Die PV wollte zwei in Düsseldorf und Köln wohnende Mitglieder zu der Präsenzschulung „Betriebsverfassungsrecht Teil 1“ in Binz/Rügen im Sommer entsenden. Die Arbeitgeberin schlug aus Kostengründen ortsnähere Seminarorte oder – im gewählten Zeitraum – ein Webinar vor. Daraufhin beschloss die PV die beiden Mitglieder für die Zeit vom 24.8.2021 bis zum 27.8.2021 zur Schulung „Betriebsverfassungsrecht Teil 1“ in Potsdam zu entsenden.

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

BR-Seminar: Präsenz statt Remote bzw. Online
Seite 55
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Problempunkt

Bei der Arbeitgeberin, einer Luftverkehrsgesellschaft, ist eine Personalvertretung Kabine (PV Kabine) gebildet, für deren Rechte die

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Hintergrund

Mitglieder des Betriebsrats haben gem. § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG einen Schulungsanspruch, dessen Zweck es ist, die

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Problempunkt

Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die Kostenübernahme für die Schulungsteilnahme eines Betriebsratsmitglieds