Bruttoentgeltlisten: Kein monatliches Einsichtsrecht des Betriebsrats
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über eine monatliche Einblicknahme des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten. Der antragstellende siebenköpfige Betriebsrat ist im Betrieb der Arbeitgeberin in E errichtet. Auf ein entsprechendes Verlangen nahm er im Januar 2017 Einblick in eine Excel-Tabelle, in der für jeden Monat des Jahres 2016 für jeden namentlich benannten Arbeitnehmer ein Gesamtbruttoentgelt nebst einer Jahressumme sowie einer Monatsdurchschnittssumme aufgelistet war. Im Juni 2017 forderte der Betriebsrat die Arbeitgeberin auf, ihm erneut Einblick in die aktuellen Bruttolohn- und -gehaltslisten zu gewähren.
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Volker Stück
· Artikel im Heft ·
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