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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Dauernachtarbeit muss mit 30 % Zuschuss vergütet werden
§ 24 Abs. 2 MiLoG; § 6 Abs. 5 ArbZG
Problempunkt
Die Klägerin ist seit 2013 bei der Beklagten als Zeitungszustellerin beschäftigt. Die Arbeitszeit beträgt mehr als zwei Stunden ausschließlich zur Nachtzeit, da bis spätestens 6:00 Uhr morgens die Zeitungen zugestellt werden.
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