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Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 5 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Dauernachtarbeit muss mit 30 % Zuschuss vergütet werden

§ 24 Abs. 2 MiLoG; § 6 Abs. 5 ArbZG

Problempunkt

Die Klägerin ist seit 2013 bei der Beklagten als Zeitungszustellerin beschäftigt. Die Arbeitszeit beträgt mehr als zwei Stunden ausschließlich zur Nachtzeit, da bis spätestens 6:00 Uhr morgens die Zeitungen zugestellt werden.

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