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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Dotierung eines Sozialplans

§§ 75 Abs. 1, 112 BetrVG; § 10 AGG

Problempunkt

Der Kläger war im Hamburger Hafen beschäftigt. Die Beklagte beschloss, ihren Betrieb Ende 2016 stillzulegen. Die daraufhin gebildete Einigungsstelle beschloss einen Sozialplan, der für die Berechnung der Abfindung der ausscheidenden Mitarbeiter gestaffelt nach Altersgruppen einen Faktor zwischen 0,15 und 0,32 vorsah.

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