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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Dotierung eines Sozialplans
§§ 75 Abs. 1, 112 BetrVG; § 10 AGG
Problempunkt
Der Kläger war im Hamburger Hafen beschäftigt. Die Beklagte beschloss, ihren Betrieb Ende 2016 stillzulegen. Die daraufhin gebildete Einigungsstelle beschloss einen Sozialplan, der für die Berechnung der Abfindung der ausscheidenden Mitarbeiter gestaffelt nach Altersgruppen einen Faktor zwischen 0,15 und 0,32 vorsah.
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